Impressum
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltung
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und dem AN, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde (vgl Pkt 16.2) und umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen des AN an den Kunden. Abweichende oder widersprechende Regelungswünsche des Kunden gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom AN anerkannt wurden.
- 1.2 Ist der Kunde Unternehmer, so stimmt er ausdrücklich zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel die AGB des AN vollumfänglich gelten, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben sollten.
- 1.3 Der Kunde bestätigt, dass die AGB in allen Punkten im Einzelnen erörtert und gegenseitig abgesprochen wurden, er daher mit ihrem Inhalt vertraut ist und zustimmt, dass sie dem mit dem AN geschlossenen Vertrag im vollen Umfang zugrunde gelegt werden. Die AGB gelten auch für alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Nachlieferungen und Nebenleistungen des AN sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht neuerlich ausdrücklich vereinbart werden.
Vertragsgegenstand - 2.1 Die vom AN angebotenen Leistungen umfassen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich um weitere kostenpflichtige Nebenleistungen ausgedehnt werden, den Verkauf und die Lieferung von Schwimmbecken, Whirlpools und deren hydraulischen Zubehör (Schwimmbadpumpe, Sandfilterkessel, Poolchemie). Ausdrücklich nicht von den Leistungen des AN umfasst sind
Aushub- und Poolbauarbeiten, Elektroinstallationen, Gartenpflege und Gartengestaltung, Ziviltechnikerleistungen einschließlich der Einreichungen und der Erstellung von Plänen, allgemeine Baumeisterarbeiten, sowie alle sonstigen Bereiche, die nicht eindeutig dem Verkauf von Schwimmbecken, Schwimmbeckenzubehör, Poolchemie und dem korrespondieren hydraulischen Zubehör zuzuordnen sind.
- 2.2 Der AN schließt die Haftung für Schäden oder Gewährleistungsaussprüche aus, die unmittelbar oder mittelbar darauf basieren, dass der gelieferte Pool aufgrund nicht dem AN zuzurechnender Umstände nicht zum beabsichtigten Einbau geeignet ist.
- 2.3. Es wird keine Haftung von uns übernommen, für etlichen Schäden von Ihrem Pool die nach der Reinigung ersichtlich werden, da wir keinen Einblick auf vorhandene Schäden haben. Wir übernehmen keine Haftung für Wasserschäden zu zB : Sickerschacht geht während der Abpump-Arbeiten des Poolwassers über oder beim befüllen des Beckens, Wasser austreten sollte zB im Keller, Technikraum oder sonst wo.
3. Angebot und Vertragsabschluss
- 3.1 Nach der Kontaktaufnahme durch den Kunden kommt es zu einer kostenfreien unverbindlichen Besprechung über die Wünsche des Kunden vor Ort oder in den Geschäftsräumen des AN. Im Rahmen oder infolge dieser Besprechung wird der AN gegebenenfalls ein schriftliches Angebot erstellen, dessen Rückseite diese AGB aufweist.
- 3.2 Angebote des AN sind unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit der AN von konzerfremden Dritten gefertigte Komponenten anbieten sollte.
- 3.3 Abweichungen vom Angebot bedürften der Schriftform. Der AN ist für sechs Wochen ab Angebotslegung an sein Angebot gebunden.
- 3.4 Vertragspartner des AN ist jene Person, die den AN durch Unterschrift beauftragt, es sei denn, diese Person legt offen, dass sie im Namen und Auftrag eines Dritten handelt und gleichzeitig mit der Beauftragung die Kontaktdaten des Dritten samt Rechnungsanschrift bekanntgibt. Kann die beauftragende Person ein behauptetes Vollmachtsverhältnis nicht nachweisen, so haftet sie für sämtliche Ansprüche des AN aus der Beauftragung.
- 3.5 Die Annahme des Angebotes durch den Kunden kann schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (auch per Telefon) erfolgen, sofern keine Abweichung vom Angebot gewünscht wird. Sollte der Kunde eine Abweichung vom Angebot wünschen, so bedarf diese Abweichung der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch den AN.
- 3.6 Der Vertrag ist mit Zugang der Erklärung der Annahme des Angebotes beim AN zustande gekommen.
- 3.7 Die in den Preislisten, Katalogen und sonstigen Werbemedien des AN enthaltenen Informationen stellen keine Angebote dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs 2 ABGB leistungsbestimmenden Merkmale, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden.
- 3.8 Die vom AN angebotenen Konditionen basieren auf den dem AN vom Kunden bekannt gegebenen und/oder vor Ort ersichtlichen Umgebungs- und Umsetzungsbedingungen sowie allen sonstigen die Vertragsleistungen des AN betreffenden Angaben des Kunden.
- 3.9 Festgehalten wird, dass sich Poolmaße (beispielsweise 6 x 3 m) auf die Außenmaße des Pools beziehen, diese sind insbesondere für die Transportdurchführung von Bedeutung.
- 3.10 Skizzen, Notizen, Kalkulationen und sonstige deskriptive, rechnerische oder technische Unterlagen, welche auch gegebenenfalls Teil des Angebotes sind, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und vergleichbare Unterlagen stets geistiges Eigentum des AN. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN.
4,
Lieferung, Transport, Einbau
4.1 Die Leistungen des AN umfassen nicht die Zustellung, Montage oder Aufstellung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot schriftlich erwähnt sein sollte. Auf Wunsch des Kunden wird der AN diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung erbringen, respektive organisieren, wobei er für den Transport die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart dem Kunden in Rechnung stellen wird. Montagearbeiten werden gesondert berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Bauarbeiten wie Aushub, Bodenvorbereitung, Hinterfüllung, Betonieren, etc. (vgl Pkt 2.1) sind nicht von den Leistungen des AN und somit auch nicht vom Preis umfasst. Grundsätzlich werden vom AN keine Poolbauarbeiten angeboten, eine Empfehlung von bauausführenden Fachfirmen kann gerne abgegeben werden, die
Beauftragung und Abrechnung dieser Arbeiten erfolgt jedoch mit dem Poolbauunternehmen direkt. Für Beschädigungen am Pool oder an der Pooltechnik durch unsachgemäße Poolbauarbeiten oder durch sonstige unsachgemäße Handhabung der Technik wird eine Haftung des AN ausgeschlossen, Die Betonsohle sollte estrichglatt und planeben angelegt werden, wobei eine Kontrolle durch die ausführende Poolbaufirma zu erfolgen hat. Für etwaige Unebenheiten oder schiefe Betonplatten wird keine Haftung seitens des AN übernommen. Die Kontrolle der Bodenplatte hat ausschließlich der Kunde zu übernehmen. Die Hinterfüllung des Beckens hat ebenfalls laut Bauanleitung in Schritten durch den Kunden oder dessen Poolbauer zu erfolgen. Für Schäden durch
Hangwasser, Grundwasser oder Unterspülungen des Beckens wird keine Haftung seitens des AN übernommen. Für die
Poolbauarbeiten haftet ausschließlich der Kunde respektive dessen Poolbauunternehmen. Weiters wird auch für Beschädigungen (Brüche, Risse), die durch einen unsachgemäßen Kraneinhub oder durch die Überlastung der Wandkonstruktion beim Einbau des Beckens entstehen, keine Haftung des AN übernommen.
4.2 Der Beginn und eine allfällige Verpflichtung zur Einhaltung von Lieferfristen setzen deren schriftliche Vereinbarung, die Klarstellung sämtlicher technischer Auftragsdetails, die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (vgl Pkt 9), insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Beistellungen, Unterlagen, Genehmigungen, Untersuchungen, Pläne, Freigaben, Einreichbestätigungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (vgl Pkt 6) voraus. Er liegt jedenfalls nach dem Zugang der Anzahlung (vgl Pkt 6.1) durch den Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig ordnungsgemäß erfüllt, so verlängem sich die allenfalls vereinbarten Lieferfristen angemessen.
- 4.3 Bei einer Auftragsänderung beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch den AN neu zu laufen.
- 4.4 Der AN ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Vertragserfüllung bestehen; Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal, aus welchem Rechtstitel. Ist die Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen auf höhere Gewalt und andere, nicht vom AN vertretbare Umstände (insbesondere Terrorakte, Krieg, Einfuhr-und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche, die Lieferanten des AN betreffen, Verzug von Lieferanten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Lieferanten, Betriebsstörungen, außerordentliche Witterungsbedingungen, Pandemien, erhebliche
Verkehrsbehinderungen oder Ähnliches) zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Der AN ist zur Aufhebung des Vertrages für den Fall berechtigt, dass diese Umstände einen voraussichtlichen Zeitraum von drei Monaten andauem.
4.5 Wird die Poollieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, so kann der AN für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der zu liefernden Gegenstände verrechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigere Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende
Ansprüche des AN aufgrund des Annahmeverzuges bleiben von dieser Regelung unberührt.
- 4.6 Der AN ist zu Teillieferungen und entsprechenden Teilabrechnungen berechtigt.
- 4.7 Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen geringfügiger Mängel nicht verweigern.
5. Preise
- 5.1 Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine Berechnung der USt unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen nachweislich gegeben sind.
- 5.2 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten, etc. enthaltenen oder sich aus Mustern ergebende Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung, Qualität und sonstige Eigenschaften der gelieferten Produkte sind nur verbindlich, wenn im Angebot ausdrücklich auf derartige Angaben Bezug genommen wird. Im Übrigen verstehen sich die Preise laut Preisliste, außer es wird explizit schriftlich anderes vereinbart (beispielsweise Messebecken,
Ausstellungsbecken, Abverkauf, etc.).
- 5.3 Die angegebenen Preise beziehen sich stets nur auf Schwimmbecken, Pooltechnik und Einbauteile, andere Nebenleistungen einschließlich Transport und Einbau sind nicht inkludiert (vgl Pkte 2.1 und 4.1).
- 5.4 Nebenleistungen wie insbesondere Lieferung, Kraneinhebung, Steinabdeckungen, sonstiges Zubehör oder sonstige Nebenleistungen können aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegen Aufpreis vom AN erbracht werden.
- 5.5 Außer im Verhältnis zu Konsumenten wird vereinbart, dass der AN berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzupassen, falls sich seine Kosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse respektive andere, für die Preiskalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie insbesondere jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern. Ist der Kunde Konsument, so kann er ab Preiserhöhungen von mehr als 35% durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen ab Mitteilung der Preiserhöhung durch den AN hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Produkte vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderabnahmen gilt der für die tatsächlich abgenommene Menge gültige Preis.
- 5.6 Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager des AN exklusive Nebenspesen, Kosten für die Verpackung, Versand und/oder Zoll.
- 5.7 Sofern nicht von der Gewährleistung umfasst, erfolgen Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der vom AN in diesem Zusammenhang etwaig erbrachten Leistungen.
- 5.8 Dienstleistungen des AN, wie insbesondere Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie über die Grundeinschulung hinausgehende Einschulungen werden nach den jeweils gültigen Regiestundensätzen des AN verrechnet.
- 5.9 Im Fall eines Exportes der vom Kunden erworbenen Waren ist dieser verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen sowie alle sonst erforderlichen Einfuhrbewilligungen auf seine Kosten zu sorgen.
Bezüglich allenfalls
entstehender Versand- und Zollaufwendungen hält der Kunde den AN vollumfänglich schad- und klaglos. Sämtliche Export- und Zollpapiere sowie sonstige bezughabende Dokumente sind dem AN im Original zu retournieren.
6. Zahlungsbedingungen
- 6.1 Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, hat binnen sieben Tagen nach Angebotsannahme durch den Kunden eine Anzahlung von 40% des Bruttogesamtpreises an den AN zu erfolgen. Diese Anzahlung ist Voraussetzung für die Lieferung (Pkt 4.2). Zahlungen erfolgen ohne jeden Abzug. Der AN kann die Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen von einer Anzahlung des Kunden, Zug um Zug oder vor einer kompletten Vorauszahlung abhängig machen. Andernfalls wird der Restbetrag nach Lieferung und Montage in Teilrechnungen zur Zahlung fällig.
- 6.2 Vom AN eingeräumte Rabatte, Boni, Skonti oder sonstige Zahlungsabzüge werden hinfällig, wenn der Kunde mit der Zahlung von Forderungen an den AN in Verzug gerät, selbst dann, wenn der Verzug andere Leistungen betrifft. Im
Fall eines
Vertragsrücktrittes ist - sofern es sich um keinen berechtigten Vertragsrücktritt iSv § 3 oder 3a KSchG handelt - eine Stornogebühr iHv 30% des Gesamtbruttoverkaufspreises an den AN zu leisten.
- 6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verpflichtet sich der Kunde, Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an den AN zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der AN berechtigt, sämtliche nicht fälligen Forderungen fällig zu stellen und sofortige Barzahlung zu verlangen, Dieses Recht wird durch eine Stundung nicht ausgeschlossen.
- 6.4 Das Recht, Zahlungen zurück zu halten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche ausdrücklich und schriftlich vom AN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- 6.5 Nicht vom AN stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind
daher unwirksam.
- 6.6 Mehrere Vertragspartner des AN haften zur ungeteilten Hand.
- 6.7 Die Mitarbeiter des AN sind, sofern dies nicht schriftlich anderweitig vereinbart wurde, nicht berechtigt, für den AN Gelder in Empfang zu nehmen.
- 6.8 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf angefallene Zinsen, in der Folge auf Mahn- und Rechtsanwaltskosten und Schließlich auf das Kapital angerechnet, Zahlungen des Kunden dürfen auch bei anderslautender Widmung auf die alteste Forderung des AN angerechnet werden. Der AN ist ausdrücklich berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Einbringung von Außenständen gegenüber dem Kunden zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifgesetzes/Einheitssatz zu tragen.
- 6.9 Zahlungen des Kunden gelten ab dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des AN als geleistet.
- 7. Vertragsrücktritt
- 7.1 Die Widerrufsfrist im Falle eines Widerrufs durch einen Konsumenten beträgt bei einem Kaufvertrag 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die Waren in Besitz genommen hat; im Fall eines Vertrages über mehrere Waren 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die letzte Ware in Besitz genommen hat; im Falle eines Vertrages über Lieferungen einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die letzte Teilsendung und das letzte Stück in Besitz genommen hat; im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die erste Ware in Besitz genommen hat.
- 7.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den AN mittels einer eindeutigen Erklärung (beispielsweise per Postsendung oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann hierfür auch das unter Pkt 7.10 erwähnte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
- 7.3 Zur Wahrung der Widerrufspflicht reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilungen über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf
der
Widerrufsfrist
an
folgende
Anschrift
absendet:
Kristian Perkovic eU Poolfektion
Josef Drapela Straße 15
2231 Strasshof a.d. Nordbahn E-Mail: [email protected]
- 7.4 Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat ihm der AN alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom AN angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf beim AN eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der AN das selbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- 7.5 Im Fall von Kaufverträgen, in denen der AN dem Kunden nicht ausdrücklich angeboten hat, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, kann der AN die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
- 7.6 Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Waren sind an folgende Retourenadresse zurückzusenden:
Kristian Perkovic eU Poolfektion
Josef Drapela Straße 15
2231 Strasshof a.d. Nordbahn
- 7.7 Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise dieser Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
- 7.8 Die Ware ist in einer versandgeeigneten Verpackung zurückzusenden. Wenn der Kunde die Ware nicht vollständig, inklusive sämtlichem Zubehör zurücksendet, kann gegebenenfalls Wertersatz geltend gemacht werden.
- 7.9 Muster-Widerrufsformular siehe Beilage./A
- 7.10 Die gleichen Bestimmungen geltend sinngemäß für die vom AN gegenüber dem Konsumenten erbrachten Dienstleistungen, wobei die Widerrufsfrist diesfalls ab dem Tag des Vertragsabschlusses läuft.
8. Gewährleistung, Haftung, Garantie
- 8.1 Die Lieferung erfolgt FCA (incoterms) ab Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden transportiert wird und der Gefahrenübergang mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer beim Verkäufer erfolgt, das gilt auch für Teillieferungen.
- 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, übernommene Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen einer Woche nach. Warenerhalt respektive
Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich beim AN geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden nach Warenerhalt bei sonstigem Anspruchsverlust und unter Angabe des eingetretenen.
Schadens oder der Anzahl und Produktbezeichnung der fehlerhaften oder fehlenden Waren schriftlich beim AN geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Zahlungen (Pkt 14).
Versteckte Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich beim AN zu rügen, wobei der Eingang der Rüge beim AN ausschlaggebend ist.
- 8.3 Der AN ist zum Ersatz der ihm durch zu Unrecht erfolgende Mängelrügen entstehenden Aufwendungen vom Kunden berechtigt.
- 8.4 Für Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG.
- 8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, bei Unternehmern sechs Monate, bei Konsumenten zwei Jahre.
- 8.6 Der Kunde hat dem AN die Möglichkeit einzuräumen, den behaupteten Mangel zu prüfen. Gegenüber Unternehmer wird die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß $ 924 ABGB ausgeschlossen. Es liegt im Ermessen des AN, den Mangel selbst zu beheben oder durch einen autorisierten Dritten beheben zu lassen. Ebenso obliegt es dem AN, die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zum Zweck der Verbesserung zurücksenden zu lassen, an Ort und Stelle zu verbesser oder zu ersetzen.
Eine Verbesserung löst die Gewährleistungsfrist nicht neuerlich aus, diese wird auch nicht verlängert. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Ubergabe des jeweils gelieferten Teils, dies gilt sinngemäß für vom AN erbrachte Dienstleistungen.
8.7 Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so gelten geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Anderungen der Leistungs- und Lieferungsverpflichtung des AN vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen wie insbesondere bei Maßen, Farben, Maserungen und Struktur, etc.
8,8 Ansprüche des Kunden wegen der zwecks Verbesserung erforderlichen Aufwendungen, wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind ausgeschlossen.
- 8.9 Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Beschädigungen, die durch unsachgemäße Behandlung, Gewalteinwirkung oder Überlastung entstehen.
- 8.10 Der Kunde hat dem AN hinsichtlich des reklamierten Mangels, der vom Kunden detailliert schriftlich darzulegen ist (vgl Pkt
- 8.2), eine Begutachtung des Mangels vor Ort zu ermöglichen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder eventuell Kontakt mit dem Produkthersteller aufzunehmen, falls das erforderlich ist.
- 8.11 Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen bei natürlichem Verschleiß, bei Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemaßser Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung Einbau-und Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen, bei nicht reproduzierbaren Programmierungs- oder Softwarefehlern, bei nur geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn die Waren von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft oder ohne die Zustimmung des AN erfolgter Reparaturen verändert werden, es sei denn, dass der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Weiters haftet der AN nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Konstruktion oder Wahl des Materials beruht, sofern der Kunde die Konstruktion oder das Material entgegen der Warnung des AN vorgeschrieben hat.
- 8.12 In Bezug auf die Reparatur, Wartung, Inbetriebnahme und Gewährleistung hinsichtlich gebrauchter Pools oder Pooltechnik gilt, dass nur für die vom AN erbrachten Leistungen Gewähr geleistet wird. Für eine darüber hinausgehende Funktionstüchtigkeit des gebrauchten Produktes respektive einen fehlerfreien Betrieb wird seitens des AN keine Gewähr geleistet. Darüber hinaus besteht jedenfalls keine Gewährleistung für Mängel, die auf das Alter, die standortspezifischen Einsatzbedingungen und den gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
- 8.13 Sofern eine Reparatur dem Kunden nicht verrechnet wurde, erfolgte dies aus Kulanz und nicht in Erfüllung allfälliger Gewährleistungspflichten seitens des AN. Eine solche Kulanzregelung begründet keine Gewährleistungspflicht und löst keine Verlängerung laufender Fristen aus.
- 8.14 Der AN hat nur dann für Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mangelbehebung aufzukommen, wenn ihm diese Mangelbehebung zuvor schriftlich mitgeteilt und ausdrücklich von ihm genehmigt wurde.
- 8.15 Der AN übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gelieferten Waren und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Import-, Transit-, respektive Ziellandes und auch nicht dafür, dass die Produkte dem technischen Stand in diesen Ländern entsprechen.
- 8.16 Bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, vor allem im Fall eines Austausches der Ware oder Wandlung, ist der AN berechtigt, dem Kunden ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, jedenfalls zumindest 25% des vereinbarten Bruttoverkaufspreises, zu verrechnen.
- 8.17 Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, haftet der AN für Schadenersatz und der Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Ersatzansprüche sind mit dem einfachen Nettowarenwert respektive dem Nettoleistungsentgelt einerseits und andererseits mit einem Maximalbetrag von insgesamt EUR 10.000,00 begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden und entgangenen Gewinn des Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Sofern der Kunde Schadenersatzansprüche gegen den AN erhebt, ist er in Bezug auf die Verursachung wie auch in Bezug auf ein allfälliges Verschulden des AN beweispflichtig. Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Übergabe, respektive Leistungserbringung.
- 8.18 Der AN räumt dem Kunden eine Garantie auf die gelieferten Produkte ein. Diese Garantie ist nur im Fall eines fachgerechten Einbaus gültig. Abweichungen von der Einbauanleitung durch den Kunden oder dessen Poolbauer, beispielsweise durch eine mangelhafte Ausführung, bewirken das Erlöschen der Garantie. Diese Garantie bezieht sich auf die Dichtheit der
Schwimmbeckenschale (bei Polyesterbecken für 10 Jahre, bei Ceramicbecken für 20 Jahre), auf die Osmosefreiheit (bei Ceramicbecken für 5 Jahre und bei Polyesterbecken 3 Jahre), sowie auf die Farbbeständigkeit (bei allen Becken auf 3 Jahre).
Die auf die Dichtheit der Schale gewährte Garantie bezieht sich auf Schäden, die aus dem Innenbereich des Schwimmbeckens entstehen, nicht jedoch auf Schäden, die auf Einwirkungen von außen, wie beispielsweise Druckwasser, Hangwasser oder einen mangelhaften Einbau (fehlende Drainage oder schlechte Hinterfüllung) zurückzuführen sind.
8.19 Die Wassertemperatur im Becken darf 30 Grad nicht dauerhaft überschreiten, andernfalls kann trotz Anwendung modernster Vinylester Pufferschichtenosmose eintreten. Die Becken werden mit modernsten, farbbeständigen, eingefärbten Gelcoats produziert. Ein dauerhafter Erhalt dieser Qualität setzt jedoch eine fachgerechte Dosierung der Chemikalien durch den Kunden voraus. Der Hypochlorit-Gehalt des Beckenwassers darf die Grenzwerte von 0,3 bis 1,0 mg/l nicht überschreiten. Die gewährte Garantie in Bezug auf das Schwimmbecken ist degressiv: Der AN übernimmt im ersten Jahr eine Garantie für 100% des Warenwertes, mit jedem abgelaufenen Garantiejahr reduziert sich die übernommene Garantiesumme um 5% in Bezug auf die Beckendichte und um 20% in Bezug auf auftretende Osmose. Im Garantiefall hat der Kunde zu beweisen, dass die hier und in. der Bedienungsanleitung ausgeführten Bedienungs- und Benutzungsbedingungen eingehalten wurden.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 9.1 Der AN wird dem Kunden nach Annahme des Angebotes eine Einbauanleitung und einen Aushubplan sowie das unausgefüllte Formular eines Nivellierungsprotokolls zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, Einbauanleitung und Aushubplan genau zu befolgen und einzuhalten und das Nivellierungsprotokoll auszufüllen und ebenfalls einzuhalten.
- 9.2 Allenfalls bestehende bauliche Bestimmungen und darauf basierend allenfalls erforderliche Einreichungen, den diesen zugrunde liegende Pläne sowie erforderliche Bodengutachten, Statikberechnungen etc. hat der Kunde auf eigene Verantwortung und eigene Kosten einzuhalten, respektive beizustellen. Der AN übernimmt keine wie immer geartete Haftung für fehlende, falsche oder nicht mehr aktuelle Informationen, Bewilligungen, Berechnungen oder Gutachten. Das bezieht sich insbesondere aber nicht ausschließlich auf Informationen über die Bodenbeschaffenheit, die Statik, Leitungspläne, nicht vom AN stammende Einbaupläne, baubehördliche Vorschriften, nachbarrechtliche oder straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen, wasserrechtliche Vorgaben, Sondereinbauten und nicht vom AN stammende Aushubpläne, etc.
- 9.3 Der Kunde hat für eine Versorgung des Pools mit dem erforderlichen Stromanschluss zu sorgen.
- 9.4 Der Kunde hat weiters eine kostenlose Lagermöglichkeit hinsichtlich der Pooltechnik und der Werkzeuge sowie für eine freie Zu- und Abfahrt zur Einhubstelle des Pools zu sorgen.
- 9.5 Auf die den Kunden gemäß Pkt 4.1 und 4.2 treffenden weiteren Mitwirkungspflichten wird verwiesen.
- 9.6 Der AN haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf einen Verstoß gegen eine den Kunden treffende Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, 10, Konsumentenschutz
- Sofern der Kunde Konsument ist, geltend diese AGB nach Malsgabe der zwingenden Bestimmungen des Koeng. so steht dem Konsumenten gemäß den Bestimmungen des Fern-Auswärtsgeschäftegesetz das Recht zu, außerhalb
- eschäftsräume des AN oder im Wege des Fernabsatzes geschlossene Kaufvertrage über Waren binnen 14 Tagen ohn
- Angabe von Gründen zu widerrufen.
- 11. Datenschutz
- 11.1 Der AN wird die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Bewerbung der Produkte des AN gegenüber dem Kunden verarbeiten und hierbei die geltenden Datenschutzbestimmungen berechtigte Interesse des AN in der direkten Bewerbung seiner Produkte gegenüber dem Kunden liegt.
- 12. Produkthaftung
- 12.1 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes.
- Regressforderungen iSv § 12 PHG sind demnach ausgeschlossen, sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Wenn der Kunde die vertragsgegenständliche Ware weiterveräußert, ist er dazu verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weitere (unternehmerische) Vertragspartner zu überbinden. Sofern diese Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Kunde, den AN über erste
Aufforderung vollumfänglich schad- und klaglos zu halten und alle
Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen
Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Kunde seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er dem AN gegenüber auf jeglichen Regress. Ein Rückgriff des Kunden auf den AN gemäß § 933 b ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes führt nur dann zu einem Rücktritt vom Vertrag, wenn dies vom AN ausdrücklich schriftich erklärt wird. Im Fall von Warenrücknahmen ist der AN berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen an den Kunden zu verrechnen, im Falle von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (Pfändungen, Insolvenz, Sicherungsübereignung, etc.) verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum des AN ausdrücklich hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Kunde Konsument ist, darf er bis zur vollständigen Begleichung der gesamten offenen Forderung des AN über die Vorbehaltsware nicht verfügen; dies schließt einen Verkauf, eine Verpfändung, eine Verschenkung oder eine Verleihung mit ein. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr ihres Unterganges, Verlustes oder ihrer Verschlechterung.
14. Zurückbehaltung
Das Zurückbehaltungsverbot (vg| Pkt 8.2) gllt für Konsumenten nur im gesetzlich zulässigen Ausmaß. Demnach ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in Fällen der Wandlung nicht zur Zurückhaltung angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt, sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt.
des gesamten, sondern nur eines
15. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- 15.1 Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
- 15.2 Österreichisches Recht ist anwendbar, die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
- 15.3 Ist der Kunde Unternehmer, fallen sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehende Streitigkeiten in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien. Ist der Kunde Konsument, so ist für Klagen gegen ihn die Zuständigkeit jenes Gerichtes zwingend vorgesehen, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz, Beschäftigung hat, sofern die Rechtsstreitigkeit nicht bereits entstanden ist (§ 14 Abs 1 KSchG).
- 15.4 Klagen des Konsumenten gegen den AG fallen in die Zusländigkeit des Handelsgerichtes Wien oder in eine nach dem Gesetz gegebene Gerichtszuständigkeit.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und der darüber hinaus getroffenen weiteren Vereinbarungen undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und der weiteren Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragsparteien kommen überein, dass die dem Parteiwillen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in wirtschaftlicher
Hinsicht am nächste kommende durchführbare und zulässige Bestimmung als vereinbart gilt.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Versand
von E-mails erfüllt dieses Schriftlichkeitserfordemis. Das gilt auch für das Abgehen von diesem
Schriftlichkeitserfordernis.
- 16.3 Die Irrtumsanfechtung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
- 16.4 Diese AGB ergänzen die zwischen dem AN und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag diesen AGB vor.
• • 16.5 Druckfehler, Irrtümer oder technische Änderungen bleiben seitens des AN ausdrücklich vorbehalten.